Covid-19 und das EHLA 2020
Liebe Lagerteilnehmende, sehr geehrte Erziehungsberichtigte.
Mit den Entscheidungen des Bundesrates am 27. Mai 2020, sind ab dem 6. Juni 2020 wieder Jugendlager bis 300 Personen erlaubt.
Somit kann das EHLA 2020 offiziell durchgeführt werden. Voraussetzung ist ein BAG-Konformes Schutzkonzept, welches wir HIER aufgeschalten haben. Dieses Schutzkonzept und die hier genannten Erläuterungen gelten als Teil der Lagerordnung für das EHLA 2020 und sind somit für alle Teilnehmer verpflichtend.
Das Wesentliche in Kürze:
- Wo möglich 1.5 Meter Abstand halten, die Einrichtung der Lagerräumlichkeiten werden entsprechend angepasst werden
- Wo dieser Abstand nicht eingehalten werden kann (z.B. bei Fallbeispielen) sind Hygienemasken zu tragen und die Hände vor- und nachgängig zu waschen bzw. zu desinfizieren.
- Alle Personen reinigen sich regelmässig die Hände, vorzugsweise mit Seife und Wasser, wenn nötig mit Desinfektionsmittel
Hygienematerial wie Masken, Handschuhe und Desinfektionsmittel werden durch den Verein EHLA gestellt werden. Es ist nicht nötig, eigenes Material mitzunehmen, aber natürlich möglich.
Um das Risiko einer Einschleppung des Virus in das Lager möglichst minimieren, gelten zudem folgende Massnahmen:
- Um externe Kontakte zu minimieren, werden wir dieses Jahr keinen Besuchsnachmittag durchführen.
- Wo möglich soll die An- und Abreise durch private Transporte geschehen. Bitte beachten Sie, dass ab dem 6.7.2020 in öffentlichen Verkehrsmitteln eine Maskenpflicht gilt.
- Die Aufenthaltszeit für Angehörige soll so kurz wie möglich gehalten werden, entsprechend ist eine Besichtigung der Unterkunft dieses Jahr nicht möglich.
- Gemäss den Vorgaben und Empfehlungen des BAG dürfen nur Teilnehmer in das Lager eintreten, welche folgende Kriterien erfüllen.
Bei Lagereintritt:
- bestanden seit min 10 Tagen kein Kontakt zu einer aktuell an COVID-19 erkrankten Person
- bestanden seit min 10 Tagen keine Symptome welche mit einer COVID-19-Infektion vereinbar sind (Husten, Fieber, Gelenkschmerz/Abgeschlagenheit, Halsschmerzen, Schnupfen, Atembeschwerden)
ODER
bestanden seit min 24h keine solchen Symptome UND es liegt ein aktueller negativer COVID-19 Test vor.
- Falls der Teilnehmer positiv auf COVID-19 getestet wurde, sind seit Symptombeginn mindestens 10 Tage UND seit Symptom-Ende mind. 48 Stunden verstrichen.
Wir empfehlen zudem, sich an die aktuellen Empfehlungen des BAG zu halten: Personen mit den genannten Symptomen können und sollen sich Krankenkassen-gedeckt auf COVID-19 testen lassen und sich bis zum Testergebnis in selbst-Quarantäne begeben. Das Testen von gesunden Personen ist nicht indiziert.
Bei Fragen oder Unklarheiten ich Ihnen gerne primär unter th.troester@gmx.ch zur Verfügung.
Thomas Tröster
Präsident Verein EHLA
Assistenzarzt Innere Medizin